maurische-Landschildkröten


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Artenschutz

Ich kann mich erinnern wie man in den 70er Jahren in jedem Zooladen erwachsene Tiere für 5 Mark kaufen konnte. Maurische und Griechische Landschildkröten wurden in Massen der Natur entnommen und Kistenweise in alle Herren Länder exportiert. Die Bestände in den Heimatländern wurden so stark dezimiert, dass viele Schildkrötenarten fasst ausgestorben waren oder sogar noch sind. Erschwerend kommt hinzu, das auch heute noch durch intensivierte Landwirtschaft, Brandrodungen, immer mehr Tourismus und auch Austrocknung der Schildkrötenhabitate die Bestände der frei lebenden Schildkröten in akuter Gefahr sind.
Glücklicherweise fällt die Maurische Landschildkröte (wie viele andere Arten auch) heutzutage unter das Artenschutzgesetz (eine Meldepflicht für geschützte Tierarten) und darf nicht mehr der Natur entnommen werden.

Washingtoner Artenschutzübereinkommen


Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen CITES reguliert den internationalen Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten und ist eines der bedeutendsten internationalen Naturschutzabkommen.
CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Flora and Fauna) wurde 1973 in Washington ausgehandelt und trat 1975 international und ein Jahr später auch in Deutschland in Kraft. Als Instrument verbindlichen internationalen Rechts gilt CITES für derzeit 175 Vertragsstaaten (Stand Februar 2010). (Quelle wwf.de)

Wichtig: TGI´s benötigen Cites-Papiere


Maurische Landschildkröten gehören gemäß Artenschutzverordnung der Europäischen Union zum Anhang A des Artenschutzgesetzes. Tier- oder Pflanzenarten, die nach der EG-Verordnung als besonders gefährdet eingestuft sind und damit im Anhang A der Verordnung gelistet sind, dürfen nur mit dazugehöriger EG-Vermarktungsgenehmigung gekauft oder verkauft werden. Diese Vermarktungsgenehmigung muss jedem einzelnen Exemplar eindeutig zugeordnet werden können.

Für Nachzuchten aus legalen Beständen kann die Untere Landschaftsbehörde auf Antrag Vermarktungsgenehmigungen ausstellen.

Was bedeutet das für den Halter / Käufer?


  • Grundsätzlich gehört zu jedem Tier die so genannte Cites-Bescheinigung. Früher blau, aber seit einigen Jahren ein gelbes Dokument. Auf diesem Dokument lässt sich die Herkunft des Tieres eindeutig nachvollziehen. Ohne dieses, von der jeweiligen Naturschutzbehörde ausgestelltes Dokument, ist die Haltung Illegal!
  • Der Halter ist verpflichtet (mit leichten Abweichungen von Bundesland zu Bundesland) mit einer jährlichen Fotodokumentation, am besten auf Karopapier, eine Fotodokumentation zu führen.
  • Die Tiere müssen bei der jeweiligen Behörde angemeldet werden (und auch ggf. wieder abgemeldet)


Diese Cites-Papiere, inkl. Fotodokumentation, sind praktisch so etwas wie ein Personalausweis für das entsprechende Tier und dienen zum Nachweis der legalen Haltung. bzw. auf legalem Wege in Ihre Hände geraten ist. Eine elegantere Form wäre natürlich die Tiere mit einem Chip auszustatten, was aber erst bei größeren Tieren möglich wäre. Ein kleines Schildkrötenbaby in der Größe eines 2 Euro Stückes kann man nicht chippen.


Beispiel Fotodokumentation. Es ist jeweils ein Bild vom Rücken und vom Bauchpanzer zu erstellen.

Muster Cites Papiere


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